Das Energeieinspargesetz, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden am 1.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Deshalb werden Energiebedarfsnachweise heute als GEG-Nachweise bezeichnet.
Wir sind auf die Ausstellung bedarfsorientierter GEG-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude spezialisiert. Hiermit dokumentieren Sie vergleichbare Angaben zum Energiebedarf Ihres Gebäudes.
Gemäß der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin, die über den 1.11.2020 hinaus Bestand hat sind GEG-Nachweise von Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung zu prüfen. Wir sind als Prüfer bei der Baukammer Berlin gelistet und können Ihnen diese Leistung anbieten.
Detaillierte Wärmebrückenberechnungen und Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz auf der Basis von thermischen Gebäudesimulationen werden projektspezifisch erstellt.
Als Effizienzhaus-Experten sind wir in der Experten-Datenbank der Deutschen Energieagentur (dena) für die Förderprogramme des Bundes gelistet und erfüllen die hohen Qualitätskriterien der KfW Förderbank.
Für die Beantragung von Fördermitteln nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude bieten wir die von Energie-Effizienz-Experten zu erbringenden Leistungen einschließlich einer qualifizierten Baubegleitung an.
Haben Sie Interesse an der Erstellung oder Prüfung eines GEG-Nachweises?
Kontaktieren Sie uns gerne und unverbindlich per Telefon unter (030) 613951-22 oder per E-mail unter j.kroeger@syrius-planung.de.